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Es geht auch ohne Richter

Viele von diesen könnten auch außergerichtlich gelöst werden. Eine neue Initiative der EU-Kommission wird dafür einen Rahmen bilden.

Abbuchungen oder unfaire Vertragsklauseln – viele Streitfälle zwischen Verbrauchern und Händlern lassen sich mit etwas gesundem Menschenverstand lösen.

Dazu bedarf es keiner juristischen Ausbildung und keiner richterlichen Vollmachten. Das Fachwort dafür heißt: alternativer Streitschlichtungsmechanismus

oder „alternative dispute resolution scheme“ (ADR). Solche Stellen, oft sind es „Ombudsmänner“ oder „-frauen“, werden von öffentlichen oder privaten Institutionen getragen, beispielsweise von Berufsverbänden und HandwerkerInnungen. Ihr Vorteil: Sie sind schnell und kostengünstig: ADRVerfahren führen in den meisten Fällen zu einer Beilegung des Rechtsstreits innerhalb von 30 bis 90 Tagen. Entscheidendes Kennzeichen für einen ADR ist, dass eine neutrale, dritte Partei den Streit schlichtet. Die EU-Kommission hat bereits zwei Empfehlungen zu ADR formuliert, etwa über Mindestanforderungen an ADR-Stellen.

Einige Richtlinien haben in konkreten Fällen sogar die Einrichtung von ADR für bestimmte Branchen vorgeschlagen oder vorgeschrieben, etwa in den Branchen Energie oder Telekommunikation.

 
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