EU-weit freie Wahl für Gesundheitsdienstleistungen John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucher, Dalli führte weiter aus: „Sie wird Patienten helfen, die eine Spezialbehandlung benötigen, beispielsweise wenn es um die Diagnose oder die Behandlung einer seltenen Krankheit geht. Und sie wird zu einer engeren Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung zwischen den Mitgliedstaaten führen, etwa durch die gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen.“
Im Allgemeinen bezahlt der Patient die Leistungen zunächst selbst; danach sollten ihm die Kosten so schnell wie möglich von der Krankenkasse erstattet werden. Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, den Kostenerstattungsbetrag im Voraus auf der Grundlage eines vom Patienten vorzulegenden Kostenvoranschlags schriftlich zu bestätigen.
Die Richtlinie gibt den Patienten das Recht, jetzt frei einen Arzt oder ein Krankenhaus in einem anderen EU-Land auszuwählen.
Jeder Mitgliedstaat muss eine oder mehrere Kontaktstellen einrichten, die Patienten mit Informationen versorgen oder bei auftretenden Problemen helfen.
Die Regelung kommt besonders Patienten zugute, die auf langen Wartelisten stehen oder die im eigenen Land keinen entsprechenden Spezialisten finden.
Erstattet werden die Kosten nach der Behandlung entsprechend der Sätze, die im Heimatland gelten.
ie neuen Regeln gelten nur für Patienten, die sich für eine Behandlung im Ausland entscheiden.
Das System der Europäischen Krankenversicherungskarte gilt weiter für alle EU-Bürger, die bei einem Auslandsaufenthalt krank werden oder sich verletzen.
Der Europäische Rat muss der Richtlinie noch zustimmen. Danach haben die Mitgliedstaaten 30 Monate Zeit, um ihre nationale Gesetzgebung der neuen Richtlinie anzupassen.
Quelle: Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland, Berlin |