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Tschechien drohen Klagen wegen Solarstrombesteuerung

Am 1. Januar 2011 trat in der Tschechischen Republik eine umstrittene Änderung des Gesetzes über die Förderung der erneuerbaren Energien in Kraft, mit welcher die Erhebung einer Sondersteuer auf Einnahmen aus Solarstrom von 26% bei Direktverkauf,  resp. 28% beim Erhalt des grünen Boni, eingeführt worden ist. Diese zusätzliche Steuer gilt nur für Einrichtungen, welche während des Zeitraums vom 1.1.2009 bis 31.12.2010 in Betrieb genommen worden sind und auf die aus Solarstrom in der Zeit vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2013 erzeugten Gewinne.

Diese Sondersteuer stellt prinzipiell eine gravierende Änderung der Ausgangsbedingungen für Investoren dar, die die Grundlage für die Berechnung und Durchführung ihrer Investitionen gewesen sind. Diese Änderung verletzt nicht nur die in der tschechischen Verfassung garantierten Rechte, sondern auch Kerngrundlagen des Europäischen Rechts (Verbot der Diskriminierung, Gleichbehandlung) , aber auch die Verpflichtungen der Tschechischen Republik gegenüber den Investoren aus gegenseitigen Investitionsförderungs- und –schutzverträgen (IFV).

Wir bereiten in Zusammenarbeit mit der Tschechischen Fotovoltaikassoziation CFA eine Sammelklage gegen die Tschechische Republik vor. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie durch diese Novelle ebenfalls betroffen sind.  

Falls Sie bereits vertreten sind oder eine individuelle Schiedsklage einreichen wollen, können wir Sie in dieser Angelegenheit beratend unterstützen, z.B. bei Empfehlungen und Auswahlverfahren in dem Schiedsverfahren.

 
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